Amtliche Abnahme und Funktionskontrolle
Die amtliche Abnahme der Tankanlage muss laut WHG von einem zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden. Diese Prüfung ist mit dem TÜV beim Auto vergleichbar. Die Prüfungsintervalle richten sich nach:
- Tankart – Erdtank (unterirdisch) oder Kellertank (oberirdisch)
- Tankgröße
- Lage des Tanks – z.B. Lage in einem Schutzgebiet
Die Funktionskontrolle des Leckanzeigegeräts ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Auch hier darf die Prüfung nur durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.
Die Quast GmbH bietet Ihnen die amtliche Abnahme sowie die Funktionskontrolle in ganz Nordbayern. Wir stellen sicher, dass Ihre Tanks den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und ordnungsgemäß funktionieren. Wir beantworten Ihnen auch gern alle Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen der Prüfungen.
Ablauf der amtlichen Abnahme und Funktionskontrolle
Wir prüfen die Konstruktion, Werkstoffe und Fertigungstechniken Ihrer Tanks, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften und Normen entsprechen. Bei der Funktionsprüfung stellen wir sicher, dass der Tank mechanisch, elektronisch und sicherheitstechnisch einwandfrei funktioniert. Des Weiteren werden bei der amtlichen Abnahme und Funktionskontrolle Umweltaspekte der Tanks berücksichtigt. Diese müssen z. B. so konstruiert sein, dass mögliche Umweltauswirkungen minimiert werden.
Die amtliche Abnahme und die Funktionskontrolle sollten während der gesamten Lebensdauer des Tanks regelmäßig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Tank den sich ändernden Anforderungen und Sicherheitsstandards entspricht und sicher funktioniert.
Amtliche Abnahme der Tankanlage – die Vorschriften im Überblick
Die Regelungen zur amtlichen Abnahme finden sich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im §46. Diese Verordnung gilt seit 1. August 2017 für das gesamte Bundesgebiet.
Die Prüfungsbestimmungen zu Tankanlagen im Überblick:
Kein Schutzgebiet
Erdtanks | |
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vor Inbetriebnahme | alle Größen |
nach wesentlicher Änderung | alle Größen |
wiederkehrend | alle Größen alle 5 Jahre |
bei Stilllegung | alle Größen |
Kellertanks | |
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vor Inbetriebnahme | ab 1.001 Liter |
nach wesentlicher Änderung | ab 1.001 Liter |
wiederkehrend | ab 10.001 Liter alle 5 Jahre |
bei Stilllegung | ab 10.001 Liter |
In Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufigen Überschwemmungsgebieten
Erdtanks | |
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vor Inbetriebnahme | alle Größen |
nach wesentlicher Änderung | alle Größen |
wiederkehrend | alle Größen alle 2,5 Jahre |
bei Stilllegung | alle Größen |
Kellertanks | |
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vor Inbetriebnahme | ab 1.001 Liter |
nach wesentlicher Änderung | ab 1.001 Liter |
wiederkehrend | ab 1.001 Liter alle 5 Jahre |
bei Stilllegung | ab 1.001 Liter |
Sie wissen nicht, ob Sie sich in einem Schutzgebiet befinden? Hier können Sie es überprüfen.
Mängelbeseitigung nach der amtlichen Abnahme und Funktionskontrolle
Wenn bei der Prüfung der Tankanlagen Mängel festgestellt werden, sind sie umgehend zu beseitigen. Handelt es sich dabei um erhebliche Mängel, muss der Tank ggf. nach der Mängelbeseitigung erneut geprüft werden. Der Sachverständige hat zudem die Befugnis, die Tankanlage bei gefährlichen Mängeln sofort außer Betrieb zu nehmen.
Mit der Quast GmbH können Sie die amtliche Abnahme als separate Leistung beauftragen oder als Teil eines Funktionskontrollvertrags durchführen lassen. Wir übernehmen im Zuge dieser Leistungen alle Abwicklungen mit der zuständigen Behörde.
Funktionskontrolle des Leckanzeigegeräts – Prüfungsvorschriften
Leckanzeigegeräte sind eine bewährte Sicherheitstechnik für die Überwachung doppelwandiger Tankbehälter. Tankschäden werden damit sofort angezeigt und machen eine schnelle Mängelbehebung möglich. Diese Technik muss auf Basis der Bauartzulassungen der Geräte einmal pro Jahr von einem Sachkundigen mit den entsprechenden Mess- und Prüfgeräten überprüft werden.
Nutzen Sie unseren Wartungsvertrag zur Funktionskontrolle – Ihre Tankanlage entspricht damit den gesetzlichen Vorgaben und Sie ersparen sich die Kosten, die im Falle eines zu spät erkannten Defekts entstehen.
Und nicht zu vergessen: die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Sie müssen nachweislich Ihrer Wartungspflicht nachkommen, um im Schadensfall Ersatz von der Versicherung erhalten zu können.