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Amtliche Abnahme und Funktionskontrolle

Die amtliche Abnahme der Tankanlage muss laut WHG von einem zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden. Diese Prüfung ist mit dem TÜV beim Auto vergleichbar. Die Prüfungsintervalle richten sich nach:

  • Tankart – Erdtank (unterirdisch) oder Kellertank (oberirdisch)
  • Tankgröße
  • Lage des Tanks – z.B. Lage in einem Schutzgebiet

Die Funktionskontrolle des Leckanzeigegeräts ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Auch hier darf die Prüfung nur durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.

Die Quast GmbH bietet Ihnen die amtliche Abnahme sowie die Funktionskontrolle in ganz Nordbayern. Mitarbeiter beantworten Ihnen auch gern alle Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen der Prüfungen.

Amtliche Abnahme und Funktionskontrolle Tankschutz Heizanlage in Nürnberg und Würzburg

Amtliche Abnahme der Tankanlage – die Vorschriften im Überblick


Die Regelungen zur amtlichen Abnahme finden sich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im §46. Diese Verordnung gilt seit 1. August 2017 für das gesamte Bundesgebiet.

Die Prüfungsbestimmungen zu Tankanlagen im Überblick:

Kein Schutzgebiet

Erdtanks
vor Inbetriebnahme alle Größen
nach wesentlicher Änderung alle Größen
wiederkehrend alle Größen alle 5 Jahre
bei Stilllegung alle Größen
Kellertanks
vor Inbetriebnahme ab 1.001 Liter
nach wesentlicher Änderung ab 1.001 Liter
wiederkehrend ab 10.001 Liter alle 5 Jahre
bei Stilllegung ab 10.001 Liter

In Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufigen Überschwemmungsgebieten

Erdtanks
vor Inbetriebnahme alle Größen
nach wesentlicher Änderung alle Größen
wiederkehrend alle Größen alle 2,5 Jahre
bei Stilllegung alle Größen
Kellertanks
vor Inbetriebnahme ab 1.001 Liter
nach wesentlicher Änderung ab 1.001 Liter
wiederkehrend ab 1.001 Liter alle 5 Jahre
bei Stilllegung ab 1.001 Liter

Wenn bei der Prüfung der Tankanlagen Mängel festgestellt werden, sind sie umgehend zu beseitigen. Handelt es sich dabei um erhebliche Mängel, muss der Tank ggf. nach der Mängelbeseitigung erneut geprüft werden. Der Sachverständige hat zudem die Befugnis, die Tankanlage bei gefährlichen Mängeln sofort außer Betrieb zu nehmen.

Mit der Quast GmbH können Sie die amtliche Abnahme als separate Leistung beauftragen oder als Teil eines Funktionskontrollvertrags durchführen lassen. Wir übernehmen im Zuge dieser Leistungen alle Abwicklungen mit der zuständigen Behörde.

Funktionskontrolle des Leckanzeigegeräts – Prüfungsvorschriften

Leckanzeigegeräte sind eine bewährte Sicherheitstechnik für die Überwachung doppelwandiger Tankbehälter. Tankschäden werden damit sofort angezeigt und machen eine schnelle Mängelbehebung möglich. Diese Technik muss auf Basis der Bauartzulassungen der Geräte einmal pro Jahr von einem Sachkundigen mit den entsprechenden Mess- und Prüfgeräten überprüft werden.

Nutzen Sie unseren Wartungsvertrag zur Funktionskontrolle – Ihre Tankanlage entspricht damit den gesetzlichen Vorgaben und Sie ersparen sich die Kosten, die im Falle eines zu spät erkannten Defekts entstehen.
Und nicht zu vergessen: die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Sie müssen nachweislich Ihrer Wartungspflicht nachkommen, um im Schadensfall Ersatz von der Versicherung erhalten zu können.

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Fragen Sie nach einer Beratung von uns!

Unser Team berät Sie gerne und gibt Ihnen Tipps, wie Sie bei der Wartung Ihrer Tankanlage sparen können!

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Fax: +49 (0) 911 54 44 370
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