Fragen & Antworten
Sind Tankinspektion und Tankreinigung Pflicht?
Grundlage dafür liefern §46 AwSV (Betreiberpflichten) und die entsprechenden Bauartzulassungen: Demnach ist die Inspektion der Heizölanlage verpflichtend. Zur Inspektion gehört die Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen des Tanks (z.B. Leckagegerät, Überfüllsicherung) und ein Dokumentationsnachweis. Die Bauartzulassung des Antiheberventils besagt z.B., dass es im Abstand von 5 Jahren durch einen Sachkundigen geprüft werden muss. Auch hier ist eine Dokumentation erforderlich.
Für die Tankreinigung gibt es jedoch keine gesetzliche Verpflichtung. Wir empfehlen Ihnen jedoch, ebenso wie TÜV und Hersteller, die Reinigung regelmäßig durchführen zu lassen, um Störungen zu vermeiden und einen wirtschaftlichen Heizbetrieb zu gewährleisten.
Wie oft ist die Tankreinigung erforderlich?
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Häufigkeit der Tankreinigung. Die Empfehlung lautet: Lassen Sie Ihren Tank im Rahmen der Tankinspektion alle 5 Jahre reinigen.
Was kostet der Service für Tankinspektion und Tankreinigung?
Das ist in erster Linie von der Tankart abhängig.
Bei den meisten Tankarten belaufen sich die Kosten auf etwa 250 bis 400 Euro.
Für welche Tanks ist die Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich?
Jede Tankanlage unterliegt den gesetzlichen Forderungen, zusätzlich müssen Tanks ab einer gewissen Größe oder Tanks in Schutzgebieten durch einen Sachverständigen geprüft werden. Im Überblick zu den Prüfbestimmungen erfahren Sie Details zu den Prüfungen, z.B. Angaben zu Prüfungsintervallen und Anforderungen bei der Tankstilllegung.
Heizöltankanlage – welche Mängel sind hier möglich?
Grundsätzlich besitzen Heizöltankanlagen eine lange Lebensdauer, größere Mängel sind eher selten. Zu den häufigsten Mängeln gehören: veraltete Sicherheitsventile, Defekte beim Inhaltsanzeiger und Mängel bei der Überfüllsicherung.